Pünktlich und korrekt abgerechnet

Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen sich auf ihren Lohn verlassen können – und Sie sich auf eine Lohnverrechnung, die alle gesetzlichen und kollektivvertraglichen Vorgaben erfüllt. Ich übernehme die Abrechnung vom ersten Arbeitstag bis zum Austritt.

Was ich für Sie übernehme

  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Lohnzetteln für Ihre Beschäftigten
  • An-, Ab- und Änderungsmeldungen bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
  • Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM)
  • Berechnung der Lohnabgaben: Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag zum DB (DZ) und Kommunalsteuer
  • Sonderzahlungen, Überstunden, Zulagen und Sachbezüge
  • Endabrechnung bei Austritt, Arbeitsbescheinigungen und Jahreslohnzettel (L16)
  • Einstufung nach dem anzuwendenden Kollektivvertrag

Was ich von Ihnen brauche

Für jeden Monat die Arbeitszeiten, Krankenstände und Urlaube sowie Änderungen wie Ein- und Austritte oder Gehaltsanpassungen. Den Rest erledige ich.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden?

Die Anmeldung bei der ÖGK muss vor Arbeitsantritt erfolgen. Geben Sie mir daher rechtzeitig vor dem ersten Arbeitstag Bescheid – ich kümmere mich um die Meldung.

Übernehmen Sie auch geringfügig Beschäftigte?

Ja, ich rechne auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ab und behalte die Geringfügigkeitsgrenze für Sie im Blick. [Platzhalter]